Photo eines Solarzaun: Blumenwiese vor den senkrecht aufgeständerten Photovoltaikmodulen

Neuer Ansatz bei Agri-Photovoltaik

Die InterSolar 2021 in München stand im Zeichen des Neubeginns nach Überwindung der Corona-Krise. Die Größe der Messe blieb mit lediglich 5 von 18 Hallen zwar weit hinter dem Üblichen aus der Zeit vor der Covid19-Pandemie zurück, aber es war ein Anfang.

Fast unscheinbar im hintersten Winkel der Halle A4 finde ich dann den Stand der Next2Sun GmbH, die eine mir bisher unbekannte neue Art von Photovoltaik auf Freiflächen präsentierten.

Bifacial Solar Fence

Der Solarzaun von Next2Sun besteht pro Element aus jeweils zwei Pfosten und Riegeln, wobei die Gesamthöhe des Zauns flexibel modifizierbar ist. Neben der vertikalen Aufständerung ist die integrierte hocheffiziente Solarzelle des PV-Zaunmoduls die Besonderheit dieser innovativen Lösung. Sie kann von beiden Seiten Strom erzeugen und dies zu allen Tages- und Jahreszeiten. Aufgrund der Konstruktion liefert der Solarzaun am Morgen und am Abend deutlich bessere Ergebnisse als konventionelle Dachanlagen. Also genau dann, wenn im Haushalt normalerweise ein hoher Energiebedarf besteht.

das Diagramm zeigt die Tagesübersicht des Stromertrags mit einem Solarzaun von Next2Sund

Tagesübersicht, Quelle: Next2Sun GmbH

Zu diesen Tageszeiten ist der Sonnenstand relativ niedrig und daher die Einstrahlung in das vertikale PV-Modul besonders hoch – natürlich vorausgesetzt, dass es keine nennenswerte Verschattung gibt. Dies gilt insbesondere auch in den Wintermonaten, wenn der Sonnenstand generell niedriger ist.

Photo eines Solarzaun: Blumenwiese vor den senkrecht aufgeständerten Photovoltaikmodulen

Blumenwiese vor den senkrecht aufgeständerten Photovoltaikmodulen, Quelle: Next2Sun GmbH

Während eine Dachanlage bei Schneefall im Winter überhaupt nicht produziert, oder aufwendig geräumt werden muss, profitiert der Solarzaun sogar noch von der stärkeren Bodenreflektion. Mit dem Solarzaun werden gleich zwei Aufgaben auf einmal erfüllt – die Einfriedung eines Grundstücks und zugleich eine klimafreundliche Stromerzeugung. Es spielt auch keine große Rolle in welche Himmelsrichtung die Zaunelemente ausgerichtet sind.

Die Leistung eines nPert- oder Heterojunction-Solarmoduls von Next2Sun beträgt 400 Watt. Bei unverschatteter Nord-Süd-Ausrichtung beträgt der Stromertrag circa 900 bis 1200 kWh/kWp. Etwas höher ist der Ertrag bei einer entsprechenden Ost-West-Ausrichtung mit circa 1000 bis 1300 kWh/kWp.

Neben der Verwendung als Einfriedung von Grundstücken gibt es natürlich auch noch viele andere Anwendungsmöglichkeiten. So können Unternehmen damit ihr Firmengelände einzäunen, nebenher noch ihre Energiekosten senken und für jeden sichtbar ihr Engagement für Erneuerbare Energien eindrucksvoll darstellen. Auch für Flugplätze und Flughäfen mit ihren betriebsbedingten großen Freiflächen rund um die Start- und Landebahnen könnten die Solarzäune ebenfalls sehr interessant sein. Sowohl wegen der möglichen Kostenreduzierungen beim Strombezug, als auch als Beleg für deren gesellschaftliche Verantwortung zur Energiewende. Sein volles Potenzial kann der bifaciale Solarzaun jedoch in der Landwirtschaft entwickeln.

Solarzaun für die Landwirtschaft und andere

Der Begriff Agri-Photovoltaik steht für die gleichzeitige Nutzung von Flächen zur Stromerzeugung, sowie zur landwirtschaftlichen Pflanzenproduktion. Dabei werden im Abstand von 8 bis 12 Metern reihenweise die Solarzäune mit jeweils zwei Modulen pro Zaunelement montiert. Der Abstand wird im wesentlichen von den Abmessungen der zum Einsatz kommenden landwirtschaftlichen Geräten bestimmt.

das Photo zeigt einen Traktor, der zwischen zwei Reihen von Photovoltaikmodulen eine Wiese mäht.

Mäharbeiten zwischen den Modulen, Quelle: Next2Sun GmbH

Der landwirtschaftliche Betrieb profitiert also zweifach von der jeweiligen Fläche und steigert somit seine Wirtschaftlichkeit. Um sich die mögliche Größenordnung vor Augen zu führen sei gesagt, dass bei einem Reihenabstand von 10 Metern eine elektrische Leistung von circa 400 kWp/ha möglich ist. Zudem sei noch erwähnt, dass die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung die Agri-Photovoltaik mit erheblichen Investitionszuschüssen fördert.

Der Solarzaun lässt sich natürlich auch außerhalb der Landwirtschaft einsetzen. So kann man damit ein Werksgelände umzäunen und neben dem primären Ziel Zutrittsbeschränkung zum Gelände auch noch einen wertvollen Beitrag zur Senkung der Energiekosten erreichen. Für Unternehmen, die nach mehr Energieeffizienz und mehr Nachhaltigkeit streben, kann der Solarzaun ein wichtiges Element sein.


die schematische Zeichnung eines Elektromotors

Förderung von Einzelmaßnahmen in der Landwirtschaft

Für landwirtschaftliche Betriebe ist ab dem 1. November eine neue Förderrichtlinie in Kraft, über die ein breites Spektrum an Energieeffizienz-Maßnahmen und Investitionen in Erneuerbare Energien gefördert werden (mehr dazu siehe: https://nachhaltigkeit-management.de/foerderung-der-energieeffizienz-und-co2-einsparung-in-landwirtschaft-und-gartenbau/) und auch die Förderung von Einzelmaßnahmen umfasst.

Bis auf eine Ausnahme – Einzelmaßnahmen – ist die Erstellung eines CO2-Einsparkonzepts (siehe: https://nachhaltigkeit-management.de/das-neue-co2-einsparkonzept-der-ble/ ) Voraussetzung für den Erhalt einer entsprechenden Förderung. Auf die Details bei Einzelmaßnahmen geht dieser Beitrag näher ein.

Einzelmaßnahmen

Förderfähig sind einzelne oder mehrere Investitionen zum Austausch oder Nachrüstung / Umrüstung von einzelnen, technisch hocheffizienten Anlagenteilen, sofern dies der Energieeinsparung dient. Folgende Anlagen bzw. technische Geräte sind förderfähig:

  • elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen
  • Ventilatoren
  • Kompressoren
  • Energieschirme
  • festinstallierte Mehrfachabdeckungen bei Gewächshäusern
  • Vorkühler in Milchkühlanlagen
  • automatische Reifendruckregelanlagen

Bei der Antragstellung muss die Einsparung an Endenergie gegenüber der bisher verwendeten Technik angegeben werden. Eine vorherige Beratung durch einen anerkannten Sachverständigen ist nicht zwingend erforderlich.

Aufgrund der Komplexität des Programms und den geforderten Nachweisen und Berechnungen, die für eine Förderung zwingend erforderlich sind, ist die Hinzuziehung eines Energieberaters jedoch sehr empfehlenswert. Der Energieberater führt alle notwendigen Berechnungen durch und erstellt die geforderten Nachweise gegenüber dem BLE. Die Beauftragung eines Energieberaters wird im Rahmen dieser Richtlinie auch gefördert und zwar mit bis zu 80% der Netto-Beratungskosten. Dies bedeutet für das landwirtschaftliche Unternehmen de facto ein Nullsummenspiel für die Energieberatung, da die selbst zu tragenden 20% des Honorars in der Regel durch Energieeffizienz-Maßnahmen schnell kompensiert werden, die der Energieberater identifiziert.

Ein Liste der anerkannten Energieberater ist im Sachverständigenregister des BLE zu finden: https://sachverstaendigensuche-energieeffizienz.de/sachverstaendigensuche/

Zuwendungshöhe und Nachweise

Der maximale Zuschuss für Einzelmaßnahmen beträgt 30% des Investitionsvolumens, das mindestens 3.000€ betragen muss. Ein maximaler Zuschuss ist in Höhe von 500.000€ möglich, jeweils pro Unternehmen und Investitionsvorhaben.

Generell müssen für alle Einzelmaßnahmen Nachweise für die eingesparte Energie erbracht werden. Dies erfolgt über einen Vergleich des Energieverbrauchs der bisher eingesetzten Technik gegenüber der neu installierten Anlage. Bei der Neuanlage erfolgt der Nachweis über das Produktdatenblatt des Herstellers. Der Nachweis des bisherigen Energieverbrauchs muss in geeigneter Art und Weise erfolgen und nachvollziehbar sein.

Dazu muss auch der ordnungsgemäße Einbau der energieeffizienten Neuanlagen sichergestellt werden. Dazu ist die Einreichung einer Bestätigung über die fachgerechte Installation durch die verantwortliche Installationsfirma erforderlich.

Fazit

Auch das Teilprogramm ‘Einzelmaßnahmen‘ bietet bereits sehr attraktive Möglichkeiten die Energieeffizienz in landwirtschaftlichen Betrieben zu steigern und damit die Energiekosten nachhaltig zu senken. Die Beantragung von Fördermitteln aus diesem Teilprogramm kann durch die Landwirtin oder den Landwirt auch selbst durchgeführt werden, wenn die notwendigen technischen Kenntnisse vorhanden sind und die geforderten Nachweise selbst erbracht werden können.

Mehr zu dem Gesamtprogramm zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau finden Sie in diesem Beitrag der EnergieAgentur Oberbayern: https://energieagentur-obb.de/foerderung-regenerativer-eigen-energieerzeugung-und-abwaermenutzung/

Interessierte an diesem Programm können von mir eine kostenlose Erstberatung erhalten. Dabei klären wir in sehr kurzer Zeit, ob ein gemeinsames Projekt für beide Seiten lohnenswert wäre. Weitere Informationen zum Programm und zum Ablauf einer Energieberatung finden Sie in meinem dazugehörigen eBook.

CO2 Einsparkonzept

Das neue CO2-Einsparkonzept der BLE

Für landwirtschaftliche Betriebe ist ab dem 1. November eine neue Förderrichtlinie in Kraft, über die mittels eines CO2-Einsparkonzepts ein breites Spektrum an Energieeffizienz-Maßnahmen und Investitionen in Erneuerbare Energien gefördert werden (mehr dazu siehe: https://nachhaltigkeit-management.de/foerderung-der-energieeffizienz-und-co2-einsparung-in-landwirtschaft-und-gartenbau/).

Bis auf eine Ausnahme (Einzelmaßnahmen) ist die Erstellung eines CO2-Einsparkonzepts Voraussetzung für den Erhalt einer entsprechenden Förderung.

CO2-Einsparkonzept

Das mit Einführung der neuen Förderrichtlinie des BLE ebenfalls neue CO2-Einsparkonzept beschreibt das landwirtschaftliche oder gartenbauliche Unternehmen mit der Gesamtheit aller CO2-Emissionen, die sich auf energieverbrauchende Prozesse in der Innen- und Außenwirtschaft beziehen oder der Erzeugung regenerativer Energien für den Eigenbedarf zuzuordnen sind.

Das CO2-Einsparkonzept basiert auf einer Erfassung des IST-Zustands des Betriebs, getrennt nach Innen- und Außenwirtschaft. Auf diese Energiebilanz baut eine Darstellung möglicher Einsparpotenziale auf, wobei eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erforderlich ist.

Als CO2-Einsparung zählen dabei Minderverbräuche von fossilen Energieträgern, die durch Maßnahmen erzielt werden können. Dabei wird bei gleicher Produktionskapazität wie vor der entsprechenden Investition die CO2-Einsparung mit vorgegebenen Faktoren errechnet.

Förderhöchstbetrag pro Tonne eingespartem CO2

Die Fördereffizienz soll dabei in Zukunft (Ausnahme Einzelmaßnahmen), durch einen Förderhöchstbetrag pro eingesparter Tonne CO2 Äquivalente sichergestellt werden. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 700 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2 für Maßnahmen nach Nummer 3.2 – Modernisierung und Neubau von energieeffizienten Anlagen- und 3.4 – Mobile Maschinen und Geräte – der Richtlinie. Für Maßnahmen nach Nummer 3.3 – Regenerative Eigen-Energieerzeugung und Abwärmenutzung – liegt der Förderhöchstbetrag mit 800 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2 sogar noch ein Stück höher. Bemerkenswert ist hier die Tatsache, dass auch Photovoltaikanlagen mit diesem Programm gefördert werden, sogar auf den Dächern des Wohnbereichs.

Zuwendungsvoraussetzung

Voraussetzung für die Förderung von CO2-Einsparinvestitionen ist die Inanspruchnahme einer Energieberatung. Die Energieberatung muß dabei von einer sachverständigen Person durchgeführt werden, die von der BLE anerkannt ist. Ein Liste der anerkannten Energieberater ist im Sachverständigenregister des BLE zu finden: https://sachverstaendigensuche-energieeffizienz.de/sachverstaendigensuche/

Die Energieberatung durch den Sachverständigen wird auch gefördert und zwar mit 80%, maximal 7.000 Euro pro Beratung und Betrieb (Voraussetzung 10.000 Euro Energiekosten des Betriebs pro Jahr, darunter beträgt die Förderung der Energieberatung noch 4.500 Euro). Damit ist i.d.R. ein Großteil des normalerweise anfallenden Beraterhonorars abgedeckt.

Interessierte an diesem Programm können unter https://nachhaltigkeit-management.de/go/energieberatung/ eine kostenlose Erstberatung erhalten. Sie können sich auch an die EnergieAgentur Oberbayern wenden, die nicht nur in Bayern landwirtschaftliche Energieberatungen durchführt.