BAFA fördert Transformationskonzepte zur Treibhausgasneutralität von Unternehmen

Transformations-Konzepte für mehr Nachhaltigkeit

Transformation hin zur Treibhausgasneutralität

Die BAFA fördert mit der neuen Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft die Transformation von Unternehmen hin zur eigenen Treibhausgasneutralität. Dabei beträgt die Fördersumme für Transformationskonzepte bis zu 80.000 Euro. In diesem Beitrag gehe ich auf die wichtigsten Bestandteile dieses neuen Förder-Moduls ein.

Ein neuer Förderansatz

Bisher wurden über das BAFA-Programm EEW – Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien – in insgesamt 4 Modulen energieeffiziente Technologien gefördert. Dieses Programm wurde nun mit Wirkung 1. November 2021 durch die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft abgelöst bzw. erweitert.

Dieses Programm ist sehr umfangreich und komplex. Daher werde ich in separaten Beiträgen über die einzelnen Module dieses neuen Programms informieren. Dennoch möchte ich schon an dieser Stelle auf eine wichtige Neuerung – die Ressourceneffizienz – hinweisen. Energieeffizienz wird weiterhin ein wichtiger Maßstab für die Förderwürdigkeit von Maßnahmen sein, jedoch ergänzt und erweitert durch das im Kontext der Nachhaltigkeit so wichtige Thema Ressourceneffizienz. Doch zunächst möchte ich die wesentlichen Bestandteile des neuen ‘5. Moduls‘ hier vorstellen.

Transformationskonzepte

Das bisherige EEW-Programm, mit dem auch weiterhin die Umsetzung von Investitionsmaßnahmen gefördert wird, bleibt im Großen und Ganzen erhalten und wird wie gesagt um das Thema Ressourceneffizienz und das neue Transformationskonzept ergänzt. Es soll Unternehmen dabei unterstützen, ihre unternehmensspezifische Treibhausgasneutralität zu planen und umzusetzen. Transformationskonzepte können prinzipiell vom Unternehmen selbst erstellt werden. Es können aber auch externe (Energie-)Berater eingebunden werden, die einzelne Komponenten des Transformationskonzepts erstellen wie beispielsweise die CO2-Bilanz, Energiebilanz, usw. Natürlich kann auch das komplette Konzept von externen Beratern und Dienstleistern erstellt und die Umsetzung begleitet werden. Die Kosten der externen Berater sind in diesem Programm genauso beihilfefähig wie die Kosten für ggf. erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen.

Das Transformationskonzept muss in jedem Fall die folgenden Inhalte haben:

  • Darstellung des IST-Zustands der Treibhausgasemissionen (THG) in Form einer THG-Bilanz innerhalb der gewählten Bilanzgrenzen.
  • Formulierung eines unternehmensspezifischen THG-Neutralitätsziels bis spätestens zum Jahr 2045.
  • Darstellung des SOLL-Zustands, d.h. eines THG-Ziels für den bzw. die betrachteten Unternehmensstandort(e). Dabei soll das THG-Ziel langfristig formuliert werden, mindestens jedoch über einen Zeitraum von 10 Jahren.
  • Erstellung eines Maßnahmensplans für die Zielerreichung beziehungsweise für die Transformation vom IST- zum SOLL-Zustand.
  • Erstellung eines Einsparkonzepts für mindestens ein Vorhaben aus dem EEW-Förderprogramm.

Aus eigener Erfahrung möchte ich an dieser Stelle besonders auf die Wahl der Bilanzgrenzen hinweisen. Diese sollten mit Bedacht gewählt werden, da sie Basis für die Ermittlung des IST-Zustands sind, auf den in den Jahren der Umsetzung immer wieder referenziert werden muss.

Besonderheiten der Förderung

Die Förderquote beträgt 60% der förderfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Für alle anderen Unternehmen beträgt die Förderquote 50%. Zu den förderfähigen Kosten zählen:

  • die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz,
  • die Kosten für die erforderliche Energieberatung, sowie alle anderen Beratungskosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts entstehen,
  • die Beratungskosten für die Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen in Form eines Klimaschutzmanagements, sowie
  • die Kosten für alle erforderlichen Messungen und Datenbeschaffung, die zur Erstellung des Transformationskonzepts erforderlich sind.

Transformationskonzepte müssen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach der Antragsstellung erstellt und eingereicht werden. Das komplette Programm ist auf der Website des BAFA zu finden.

Über die Energieagentur EAO erstelle ich gemeinsam mit meinen Kollegen das Transformationskonzept, sowie alle notwendigen Fördermittelanträge im EEW-Programm für Unternehmen aller Art und Größe.


 

die schematische Zeichnung eines Elektromotors

Förderung von Einzelmaßnahmen in der Landwirtschaft

Für landwirtschaftliche Betriebe ist ab dem 1. November eine neue Förderrichtlinie in Kraft, über die ein breites Spektrum an Energieeffizienz-Maßnahmen und Investitionen in Erneuerbare Energien gefördert werden (mehr dazu siehe: https://nachhaltigkeit-management.de/foerderung-der-energieeffizienz-und-co2-einsparung-in-landwirtschaft-und-gartenbau/) und auch die Förderung von Einzelmaßnahmen umfasst.

Bis auf eine Ausnahme – Einzelmaßnahmen – ist die Erstellung eines CO2-Einsparkonzepts (siehe: https://nachhaltigkeit-management.de/das-neue-co2-einsparkonzept-der-ble/ ) Voraussetzung für den Erhalt einer entsprechenden Förderung. Auf die Details bei Einzelmaßnahmen geht dieser Beitrag näher ein.

Einzelmaßnahmen

Förderfähig sind einzelne oder mehrere Investitionen zum Austausch oder Nachrüstung / Umrüstung von einzelnen, technisch hocheffizienten Anlagenteilen, sofern dies der Energieeinsparung dient. Folgende Anlagen bzw. technische Geräte sind förderfähig:

  • elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen
  • Ventilatoren
  • Kompressoren
  • Energieschirme
  • festinstallierte Mehrfachabdeckungen bei Gewächshäusern
  • Vorkühler in Milchkühlanlagen
  • automatische Reifendruckregelanlagen

Bei der Antragstellung muss die Einsparung an Endenergie gegenüber der bisher verwendeten Technik angegeben werden. Eine vorherige Beratung durch einen anerkannten Sachverständigen ist nicht zwingend erforderlich.

Aufgrund der Komplexität des Programms und den geforderten Nachweisen und Berechnungen, die für eine Förderung zwingend erforderlich sind, ist die Hinzuziehung eines Energieberaters jedoch sehr empfehlenswert. Der Energieberater führt alle notwendigen Berechnungen durch und erstellt die geforderten Nachweise gegenüber dem BLE. Die Beauftragung eines Energieberaters wird im Rahmen dieser Richtlinie auch gefördert und zwar mit bis zu 80% der Netto-Beratungskosten. Dies bedeutet für das landwirtschaftliche Unternehmen de facto ein Nullsummenspiel für die Energieberatung, da die selbst zu tragenden 20% des Honorars in der Regel durch Energieeffizienz-Maßnahmen schnell kompensiert werden, die der Energieberater identifiziert.

Ein Liste der anerkannten Energieberater ist im Sachverständigenregister des BLE zu finden: https://sachverstaendigensuche-energieeffizienz.de/sachverstaendigensuche/

Zuwendungshöhe und Nachweise

Der maximale Zuschuss für Einzelmaßnahmen beträgt 30% des Investitionsvolumens, das mindestens 3.000€ betragen muss. Ein maximaler Zuschuss ist in Höhe von 500.000€ möglich, jeweils pro Unternehmen und Investitionsvorhaben.

Generell müssen für alle Einzelmaßnahmen Nachweise für die eingesparte Energie erbracht werden. Dies erfolgt über einen Vergleich des Energieverbrauchs der bisher eingesetzten Technik gegenüber der neu installierten Anlage. Bei der Neuanlage erfolgt der Nachweis über das Produktdatenblatt des Herstellers. Der Nachweis des bisherigen Energieverbrauchs muss in geeigneter Art und Weise erfolgen und nachvollziehbar sein.

Dazu muss auch der ordnungsgemäße Einbau der energieeffizienten Neuanlagen sichergestellt werden. Dazu ist die Einreichung einer Bestätigung über die fachgerechte Installation durch die verantwortliche Installationsfirma erforderlich.

Fazit

Auch das Teilprogramm ‘Einzelmaßnahmen‘ bietet bereits sehr attraktive Möglichkeiten die Energieeffizienz in landwirtschaftlichen Betrieben zu steigern und damit die Energiekosten nachhaltig zu senken. Die Beantragung von Fördermitteln aus diesem Teilprogramm kann durch die Landwirtin oder den Landwirt auch selbst durchgeführt werden, wenn die notwendigen technischen Kenntnisse vorhanden sind und die geforderten Nachweise selbst erbracht werden können.

Mehr zu dem Gesamtprogramm zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau finden Sie in diesem Beitrag der EnergieAgentur Oberbayern: https://energieagentur-obb.de/foerderung-regenerativer-eigen-energieerzeugung-und-abwaermenutzung/

Interessierte an diesem Programm können von mir eine kostenlose Erstberatung erhalten. Dabei klären wir in sehr kurzer Zeit, ob ein gemeinsames Projekt für beide Seiten lohnenswert wäre. Weitere Informationen zum Programm und zum Ablauf einer Energieberatung finden Sie in meinem dazugehörigen eBook.

CO2 Einsparkonzept

Das neue CO2-Einsparkonzept der BLE

Für landwirtschaftliche Betriebe ist ab dem 1. November eine neue Förderrichtlinie in Kraft, über die mittels eines CO2-Einsparkonzepts ein breites Spektrum an Energieeffizienz-Maßnahmen und Investitionen in Erneuerbare Energien gefördert werden (mehr dazu siehe: https://nachhaltigkeit-management.de/foerderung-der-energieeffizienz-und-co2-einsparung-in-landwirtschaft-und-gartenbau/).

Bis auf eine Ausnahme (Einzelmaßnahmen) ist die Erstellung eines CO2-Einsparkonzepts Voraussetzung für den Erhalt einer entsprechenden Förderung.

CO2-Einsparkonzept

Das mit Einführung der neuen Förderrichtlinie des BLE ebenfalls neue CO2-Einsparkonzept beschreibt das landwirtschaftliche oder gartenbauliche Unternehmen mit der Gesamtheit aller CO2-Emissionen, die sich auf energieverbrauchende Prozesse in der Innen- und Außenwirtschaft beziehen oder der Erzeugung regenerativer Energien für den Eigenbedarf zuzuordnen sind.

Das CO2-Einsparkonzept basiert auf einer Erfassung des IST-Zustands des Betriebs, getrennt nach Innen- und Außenwirtschaft. Auf diese Energiebilanz baut eine Darstellung möglicher Einsparpotenziale auf, wobei eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erforderlich ist.

Als CO2-Einsparung zählen dabei Minderverbräuche von fossilen Energieträgern, die durch Maßnahmen erzielt werden können. Dabei wird bei gleicher Produktionskapazität wie vor der entsprechenden Investition die CO2-Einsparung mit vorgegebenen Faktoren errechnet.

Förderhöchstbetrag pro Tonne eingespartem CO2

Die Fördereffizienz soll dabei in Zukunft (Ausnahme Einzelmaßnahmen), durch einen Förderhöchstbetrag pro eingesparter Tonne CO2 Äquivalente sichergestellt werden. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 700 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2 für Maßnahmen nach Nummer 3.2 – Modernisierung und Neubau von energieeffizienten Anlagen- und 3.4 – Mobile Maschinen und Geräte – der Richtlinie. Für Maßnahmen nach Nummer 3.3 – Regenerative Eigen-Energieerzeugung und Abwärmenutzung – liegt der Förderhöchstbetrag mit 800 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2 sogar noch ein Stück höher. Bemerkenswert ist hier die Tatsache, dass auch Photovoltaikanlagen mit diesem Programm gefördert werden, sogar auf den Dächern des Wohnbereichs.

Zuwendungsvoraussetzung

Voraussetzung für die Förderung von CO2-Einsparinvestitionen ist die Inanspruchnahme einer Energieberatung. Die Energieberatung muß dabei von einer sachverständigen Person durchgeführt werden, die von der BLE anerkannt ist. Ein Liste der anerkannten Energieberater ist im Sachverständigenregister des BLE zu finden: https://sachverstaendigensuche-energieeffizienz.de/sachverstaendigensuche/

Die Energieberatung durch den Sachverständigen wird auch gefördert und zwar mit 80%, maximal 7.000 Euro pro Beratung und Betrieb (Voraussetzung 10.000 Euro Energiekosten des Betriebs pro Jahr, darunter beträgt die Förderung der Energieberatung noch 4.500 Euro). Damit ist i.d.R. ein Großteil des normalerweise anfallenden Beraterhonorars abgedeckt.

Interessierte an diesem Programm können unter https://nachhaltigkeit-management.de/go/energieberatung/ eine kostenlose Erstberatung erhalten. Sie können sich auch an die EnergieAgentur Oberbayern wenden, die nicht nur in Bayern landwirtschaftliche Energieberatungen durchführt.

Sachverständiger für Energieberatung in der Landwirtschaft

Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

Am 1. November tritt nicht nur das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft (siehe dazu auch diesen Beitrag: https://energieagentur-obb.de/gebaeudeenergiegesetz-geg/), sondern auch die ‚Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau‚.

Förderung auch für Photovoltaikanlagen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem Bereich Landwirtschaft und Gartenbau, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind und ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben. Der Förderschwerpunkt liegt dabei augenscheinlich auf der Eigen-Energienutzung und Abwärmenutzung aus regenerativen Quellen.

Bemerkenswert dabei ist die Tatsache, dass auch Photovoltaikanlagen auf (Hof-)Gebäuden und Flächen, sowie die Agrophotovoltaik gefördert werden. Gerade letztere werden nach meiner Einschätzung in den nächsten Jahren einen bemerkenswerten Beitrag zu Energiewende im ländlichen Raum leisten!

Es werden mit diesem Programm jedoch auch Einzelmaßnahmen und die Modernisierung / Neubau von energieeffizienten Anlagen gefördert. Auch mobile Anlagen und Geräte werden in großem Umfang durch dieses Programm bedacht.

Projektförderung bis zu 40 Prozent

Die Projektförderung erfolgt als nichtrückzahlbarer Zuschuss zur getätigten Investition und wird auf Nachweis ausgezahlt. Zu beachten ist jedoch, dass für eine Förderung mit Ausnahme der Einzelmaßnahmen zunächst ein CO2-Einsparkonzept durch einer zugelassenen Sachverständigen der BLE erfolgen muss. Das CO2-Einsparkonzept kann dabei Bestandteil einer gleichfalls geförderten Energieberatung sein, die wiederum Voraussetzung für den Zugang zu diesem Programm ist. Die landwirtschaftliche Energieberatung wird mit 80% der Netto-Beratungskosten gefördert maximal 7.000€. Damit wird ein Großteil der Beratungskosten abgedeckt werden können! Mehr dazu finden Sie in meinem Ratgeber Energieeffizienz in der Landwirtschaft.

Ein starkes Signal

Die neue Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau ist ein starkes Signal an alle landwirtschaftlichen Betriebe. Die entsprechenden Fördermöglichkeiten sollten daher auch in Anspruch genommen werden. Wie jede Förderrichtlinie sind jedoch auch hier in jedem Fall Vorklärungen sinnvoll und angesagt. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf und wir klären, ob dieses Programm auch für Sie das richtige ist.

Digitalisierung der Energieberatung

Online Energieberatung

Vor der Corona-Pandemie hätte ich nicht im Entferntesten daran gedacht, meinen jahrelang erprobten und optimierten Prozess der Nachhaltikeits-, Fördermittel– und Energieberatung für Unternehmen und Kommunen als Online-Version und in digitalisierter Form anzubieten.

Warum? Weil ich für eine professionelle und erfolgreiche Energieberatung zwingend den persönlichen Eindruck des betreffenden Unternehmens vor Ort benötige. Ich muß eine Verbindung mit dem Unternehmen oder der Kommune aufbauen, um zu wissen wie es „tickt“. Den Zustand der technischen Systeme und Anlagen kann ich nur zum Teil aus Photos oder Videos entnehmen. Manches muss ich einfach anfassen, riechen, messen, fühlen und mit meinen eigenen Augen sehen. 

Die 9/10 Strategie

Die Notwendigkeit für mich, das Objekt meiner Beratung vor Ort zu begutachten, wird auch nach der Corona-Pandemie bleiben. Ich bin aber inzwischen überzeugt davon, dass es möglich ist, einen Großteil der Beratung und der damit verbundenen Abstimmungen Online durchzuführen. Und das bei gleich guter Qualität. Nach meiner Einschätzung können so 9/10 der bisher persönlichen Kontakte zwischen Energieberater und Unternehmen über Online-Meetings ohne Qualitätsverlust abgewickelt werden. Im Einzelnen sind dies folgende Elemente der klassischen Energieberatung:

  • Erstkontakt: das erste Gespräch zwischen Unternehmer und Energieberater. Hier werden Basisinformationen ausgetauscht und herausgefunden, ob eine Energieberatung gefördert werden kann und sinnvoll für das Unternehmen ist.
  • Antragsphase: Wenn beide Seiten für die Fortführung der Beratung nach dem Erstkontakt sind, dann muss i.d.R. ein Fördermittelantrag für die Energieberatung erstellt werden. Dafür und für die Ermittlung der energetischen Kerndaten ist neben den auch bisher üblichen Telefonaten ein Online-Meeting nötig und sinnvoll.
  • Vorort Audit: nach dem weiterhin alternativlosen Vorort Audit müssen normalerweise Informationen abgeglichen und die Schwerpunkte und Erwartungen an die Energieberatung besprochen und beschlossen werden.
  • Abschlussbericht: Das Ergebnis der Energieberatung wird in Form eines Abschlussberichts festgehalten und dem Unternehmen oder der Kommune vorgestellt und detailliert erläutert. Auch dieses Element der Energieberatung kann über Online-Meeting erfolgen. Dabei ist es technisch ohne Probleme möglich, dass mehrere Personen des Unternehmens oder der Kommune an dem Meeting teilnehmen.
  • Förderphase: Der Abschluss der Energieberatung und ggfs. die Beantragung von Fördermitteln für Investitionen in hocheffiziente Querschnittstechnologien oder Erneuerbare Energien erfolgt auch bisher i.d.R. durch den Energieberater. Da dies zum Teil sehr komplexe Vorgänge mit hohem Abstimmungsbedarf sind, entsteht auch hier oftmals die Notwendigkeit einer Abstimmung. Auch diese Besprechung kann über ein Online-Meeting erfolgen.

Nutzen der Energieberatung weiterhin vorhanden

Der Nutzen einer (geförderten) Energieberatung für das betroffenen Unternehmen oder die Kommune ist auch und gerade in der Zeit der Corona-Pandemie vorhanden und sollte gehoben werden. Energie- und Treibstoffkosten sind nach wie vor ein großer Kostenblock für jedes Unternehmen, meist an zweiter Stelle nach den Personalkosten. Gerade für Mittelständler sind hier nachhaltige Kostenreduzierungen von > 50 Prozent möglich (siehe Grafik).

Meine kostenlose und online geführte Erstberatung ist der Zugang zu einer geförderten Energieberatung für Unternehmen und Kommunen.

Ich biete nun auch eine digitale Form der Energieberatung an und garantiere für die gleich hohe Qualität wie auch bisher. Als Einstieg ermögliche ich eine ebenfalls per Online-Meeting geführte, kostenlose Erstberatung, die über den nachfolgenden Link vereinbart werden kann.

Live-Online: Erstberatung zu mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit in Unternehmen

Fazit: Digitalisierung möglich

Die Digitalisierung der Energieberatung für Mittelstand, Kommunen und landwirtschaftliche Betriebe ist wegen der Einschränkungen durch Covid19 dringend notwenig. Da die Kontaktbeschränkungen nach jetzigem Stand noch viele Monate aufrecht gehalten werden müssen neue Kommunikationsmethoden eingeführt werden. Online-Meetings sind inzwischen etabliert und akzeptiert und erfordern i.d.R. keinen besonderen technischen Aufwand. Die beiden bisherigen Corona-Jahre haben dies bewiesen.