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Digitalisierung der Energieberatung

Online Energieberatung

Vor der Corona-Pandemie hätte ich nicht im Entferntesten daran gedacht, meinen jahrelang erprobten und optimierten Prozess der Nachhaltikeits-, Fördermittel– und Energieberatung für Unternehmen und Kommunen als Online-Version und in digitalisierter Form anzubieten.

Warum? Weil ich für eine professionelle und erfolgreiche Energieberatung zwingend den persönlichen Eindruck des betreffenden Unternehmens vor Ort benötige. Ich muß eine Verbindung mit dem Unternehmen oder der Kommune aufbauen, um zu wissen wie es „tickt“. Den Zustand der technischen Systeme und Anlagen kann ich nur zum Teil aus Photos oder Videos entnehmen. Manches muss ich einfach anfassen, riechen, messen, fühlen und mit meinen eigenen Augen sehen. 

Die 9/10 Strategie

Die Notwendigkeit für mich, das Objekt meiner Beratung vor Ort zu begutachten, wird auch nach der Corona-Pandemie bleiben. Ich bin aber inzwischen überzeugt davon, dass es möglich ist, einen Großteil der Beratung und der damit verbundenen Abstimmungen Online durchzuführen. Und das bei gleich guter Qualität. Nach meiner Einschätzung können so 9/10 der bisher persönlichen Kontakte zwischen Energieberater und Unternehmen über Online-Meetings ohne Qualitätsverlust abgewickelt werden. Im Einzelnen sind dies folgende Elemente der klassischen Energieberatung:

  • Erstkontakt: das erste Gespräch zwischen Unternehmer und Energieberater. Hier werden Basisinformationen ausgetauscht und herausgefunden, ob eine Energieberatung gefördert werden kann und sinnvoll für das Unternehmen ist.
  • Antragsphase: Wenn beide Seiten für die Fortführung der Beratung nach dem Erstkontakt sind, dann muss i.d.R. ein Fördermittelantrag für die Energieberatung erstellt werden. Dafür und für die Ermittlung der energetischen Kerndaten ist neben den auch bisher üblichen Telefonaten ein Online-Meeting nötig und sinnvoll.
  • Vorort Audit: nach dem weiterhin alternativlosen Vorort Audit müssen normalerweise Informationen abgeglichen und die Schwerpunkte und Erwartungen an die Energieberatung besprochen und beschlossen werden.
  • Abschlussbericht: Das Ergebnis der Energieberatung wird in Form eines Abschlussberichts festgehalten und dem Unternehmen oder der Kommune vorgestellt und detailliert erläutert. Auch dieses Element der Energieberatung kann über Online-Meeting erfolgen. Dabei ist es technisch ohne Probleme möglich, dass mehrere Personen des Unternehmens oder der Kommune an dem Meeting teilnehmen.
  • Förderphase: Der Abschluss der Energieberatung und ggfs. die Beantragung von Fördermitteln für Investitionen in hocheffiziente Querschnittstechnologien oder Erneuerbare Energien erfolgt auch bisher i.d.R. durch den Energieberater. Da dies zum Teil sehr komplexe Vorgänge mit hohem Abstimmungsbedarf sind, entsteht auch hier oftmals die Notwendigkeit einer Abstimmung. Auch diese Besprechung kann über ein Online-Meeting erfolgen.

Nutzen der Energieberatung weiterhin vorhanden

Der Nutzen einer (geförderten) Energieberatung für das betroffenen Unternehmen oder die Kommune ist auch und gerade in der Zeit der Corona-Pandemie vorhanden und sollte gehoben werden. Energie- und Treibstoffkosten sind nach wie vor ein großer Kostenblock für jedes Unternehmen, meist an zweiter Stelle nach den Personalkosten. Gerade für Mittelständler sind hier nachhaltige Kostenreduzierungen von > 50 Prozent möglich (siehe Grafik).

Meine kostenlose und online geführte Erstberatung ist der Zugang zu einer geförderten Energieberatung für Unternehmen und Kommunen.

Ich biete nun auch eine digitale Form der Energieberatung an und garantiere für die gleich hohe Qualität wie auch bisher. Als Einstieg ermögliche ich eine ebenfalls per Online-Meeting geführte, kostenlose Erstberatung, die über den nachfolgenden Link vereinbart werden kann.

Live-Online: Erstberatung zu mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit in Unternehmen

Fazit: Digitalisierung möglich

Die Digitalisierung der Energieberatung für Mittelstand, Kommunen und landwirtschaftliche Betriebe ist wegen der Einschränkungen durch Covid19 dringend notwenig. Da die Kontaktbeschränkungen nach jetzigem Stand noch viele Monate aufrecht gehalten werden müssen neue Kommunikationsmethoden eingeführt werden. Online-Meetings sind inzwischen etabliert und akzeptiert und erfordern i.d.R. keinen besonderen technischen Aufwand. Die beiden bisherigen Corona-Jahre haben dies bewiesen. 

Michael Wühle: Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes
Neue Zuschussregelung bei der Energieberatung im Mittelstand

BAFA erleichtert Zuschusszahlung für Energieberatung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf eine aktuelle Änderung in der Verwaltungspraxis im Bundesförderungsprogramm „Energieberatung Mittelstand“ aufmerksam gemacht.

Das BAFA möchte es kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Zeiten der Covid19-Pandemie erleichtern, geförderte Energieberatungen in Anspruch zu nehmen. Abweichend von der Förderrichtlinie wird daher bis auf Weiteres die Möglichkeit eröffnet, den Zuschuss unmittelbar an das Beratungsunternehmen auszuzahlen.

Unternehmen zahlt nur Eigenanteil

Der Vorteil für das beratene Unternehmen: Es muss nicht mehr mit der Zahlung des vollen Honorars in Vorleistung treten. Es hat also von vornherein nur seinen Eigenanteil zu zahlen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der zuständige Energieberater mit dieser Verfahrensweise einverstanden ist. Der Adressat des Zuwendungsbescheids bleibt auch in diesem Fall das beratene Unternehmen, das auch den Zuschussantrag stellt. Hierbei kann ein Energieberater unterstützen.

Um von dieser Regelung Gebrauch machen zu können, sind jedoch zwei Dinge zu beachten:

  1. Das neue Formular „Ermächtigung“ ist vom beratenen Unternehmen vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den restlichen Verwendungsnachweisunterlagen dem BAFA vorzulegen.
  2. Es ist eine angepasste Rechnung einzureichen, die sowohl den zu erwartenden Bundeszuschuss als auch den vom beratenen Unternehmen zu tragenden Eigenanteil ausweist. 

Bewilligungszeitraum/Vorlagefrist

Der Bewilligungszeitraum wie auch die Frist für die Vorlage der Verwendungsnachweisunterlagen kann bis auf Weiteres ohne Angabe von Gründen unbürokratisch verlängert werden. Hierfür genügt ein formloser, über das Upload-Portal oder per E-Mail einzureichender Antrag.

Online Energieberatung

Das BAFA verringert damit ein oftmals nicht zu überwindendes Hindernis für ein KMU, eine Energieberatung zu beauftragen. Dies ist ein kleines Zeichen der Hoffnung, auch in dieser für jedes Unternehmen und jeden Energieberater belastenden Zeit dennoch weiter an größerer Energieeffizienz und damit am Gelingen der Energiewende weiterzuarbeiten.

Auch ich als Energieberater versuche gerade, mich an die nicht zu veränderten Verhältnisse anzupassen. Ich biete die Energieberatung Mittelstand, sowie die landwirtschaftliche Energieberatung und die Beratung von Kommunen ab sofort als Online-Variante an, soweit dies möglich ist. Ein Vorort-Termin im zu beratenden Unternehmen bleibt jedoch auch hier zwingend nötig. Alle anderen Abstimmungen können jedoch nun über Online-Meetings in gleicher Qualität wie bisher abgewickelt werden. 

Der Kunde erhält dazu von mir jeweils einen entsprechenden Zugangs-Link zugesendet, der eine Teilnahme an einem entsprechenden Online-Meeting ermöglicht. Und das ohne Kosten für den Kunden.

Zurück in die Zukunft!

Daher mein Angebot, einen neuen und für beide Seiten interessanten Weg der geförderten Energieberatung zu gehen. 

Interessiert? Dann kontaktieren Sie mich unter: mwuehle@nachhaltigkeit-management.de

 

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