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Michael Wühle: Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes
Neue Zuschussregelung bei der Energieberatung im Mittelstand

BAFA erleichtert Zuschusszahlung für Energieberatung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf eine aktuelle Änderung in der Verwaltungspraxis im Bundesförderungsprogramm „Energieberatung Mittelstand“ aufmerksam gemacht.

Das BAFA möchte es kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Zeiten der Covid19-Pandemie erleichtern, geförderte Energieberatungen in Anspruch zu nehmen. Abweichend von der Förderrichtlinie wird daher bis auf Weiteres die Möglichkeit eröffnet, den Zuschuss unmittelbar an das Beratungsunternehmen auszuzahlen.

Unternehmen zahlt nur Eigenanteil

Der Vorteil für das beratene Unternehmen: Es muss nicht mehr mit der Zahlung des vollen Honorars in Vorleistung treten. Es hat also von vornherein nur seinen Eigenanteil zu zahlen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der zuständige Energieberater mit dieser Verfahrensweise einverstanden ist. Der Adressat des Zuwendungsbescheids bleibt auch in diesem Fall das beratene Unternehmen, das auch den Zuschussantrag stellt. Hierbei kann ein Energieberater unterstützen.

Um von dieser Regelung Gebrauch machen zu können, sind jedoch zwei Dinge zu beachten:

  1. Das neue Formular „Ermächtigung“ ist vom beratenen Unternehmen vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den restlichen Verwendungsnachweisunterlagen dem BAFA vorzulegen.
  2. Es ist eine angepasste Rechnung einzureichen, die sowohl den zu erwartenden Bundeszuschuss als auch den vom beratenen Unternehmen zu tragenden Eigenanteil ausweist. 

Bewilligungszeitraum/Vorlagefrist

Der Bewilligungszeitraum wie auch die Frist für die Vorlage der Verwendungsnachweisunterlagen kann bis auf Weiteres ohne Angabe von Gründen unbürokratisch verlängert werden. Hierfür genügt ein formloser, über das Upload-Portal oder per E-Mail einzureichender Antrag.

Online Energieberatung

Das BAFA verringert damit ein oftmals nicht zu überwindendes Hindernis für ein KMU, eine Energieberatung zu beauftragen. Dies ist ein kleines Zeichen der Hoffnung, auch in dieser für jedes Unternehmen und jeden Energieberater belastenden Zeit dennoch weiter an größerer Energieeffizienz und damit am Gelingen der Energiewende weiterzuarbeiten.

Auch ich als Energieberater versuche gerade, mich an die nicht zu veränderten Verhältnisse anzupassen. Ich biete die Energieberatung Mittelstand, sowie die landwirtschaftliche Energieberatung und die Beratung von Kommunen ab sofort als Online-Variante an, soweit dies möglich ist. Ein Vorort-Termin im zu beratenden Unternehmen bleibt jedoch auch hier zwingend nötig. Alle anderen Abstimmungen können jedoch nun über Online-Meetings in gleicher Qualität wie bisher abgewickelt werden. 

Der Kunde erhält dazu von mir jeweils einen entsprechenden Zugangs-Link zugesendet, der eine Teilnahme an einem entsprechenden Online-Meeting ermöglicht. Und das ohne Kosten für den Kunden.

Zurück in die Zukunft!

Daher mein Angebot, einen neuen und für beide Seiten interessanten Weg der geförderten Energieberatung zu gehen. 

Interessiert? Dann kontaktieren Sie mich unter: mwuehle@nachhaltigkeit-management.de

 

Zurück in die Zukunft.

Die Auswirkungen des Corona-Virus zeigen uns derzeit überdeutlich die Verletzlichkeit und Fragilität unserer modernen und mobilen Welt. Weltweit reduzieren Fluggesellschaften ihren Betrieb drastisch oder stellen ihn gar völlig ein. Die deutsche Bundesbahn fährt ihren Betrieb runter, die deutschen Nordsee-Inseln werden für Besucher gesperrt. Dazu schränken uns weitere Verbote in der Mobilität derzeit ein. Wir nähern uns damit einem verkehrstechnischen Zustand wie vor etwa einhundert Jahren.

Zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts träumten die Menschen davon, wie es denn wäre, mit dem Flugzeug in kurzer Zeit nach Paris, London, Moskau oder New York zu fliegen. Wer hätte damals gedacht, dass dies innerhalb einer Generation schon Wirklichkeit und in einer weiteren Generation sogar für jedermann möglich sein würde?

Zurück in die Zukunft.

Die Mobilität in ganz Europa ist stark eingeschränkt und wir träumen wieder davon mit dem Flugzeug nach Frankreich, Spanien oder in die USA zu fliegen. Ein Traum? Nein, denn auch wenn uns der Corona-Virus momentan am Boden hält wissen wir, dass die Flugzeuge und die Infrastruktur nach wie vor da sind. Wir wissen auch, dass wir in absehbarer Zukunft wieder grenzenlos reisen und unsere Freiheit genießen können.

Wir sollten die Zeit auf der „Parkposition“ nutzen und uns auf die Zukunft nach Corona konzentrieren. Das kostbare Gut der grenzenlosen Freiheit, die uns die Luftfahrt gibt, sollten wir zukünftig nachhaltiger ausgestalten. Jetzt haben wir die Zeit sinnlose Diskussionen zu beenden, Bedenken hintenanzustellen und gemeinsam an einer nachhaltigen Zukunft der Luftfahrt arbeiten.

Dazu gehört ganz sicher die Einführung CO2-armer, strombasierter Flugtreibstoffe aus Erneuerbaren Energien (Power-to-Liquid). Die Technik ist reif, es fehlen nur die notwendigen gesetzlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für eine rasche Verbreitung. Auch die weitere Entwicklung und Förderung hybrider und elektrischer Antriebe für die Luftfahrt sind wichtige Komponente auf dem Weg zu einer nachhaltigen Luftfahrt. Hierzu sollten schnell und unbürokratisch die fehlenden Regularien erstellt werden.

Wir haben die große Chance, die jetzige Phase eingeschränkter Mobilität zu nutzen, um Konzepte zu entwickeln und Pläne zu schmieden, die uns in der Zeit nach Corona einen gewaltigen Sprung vorwärts in der Entwicklung der nachhaltigen Luftfahrt machen lassen. Davon konnten Generationen vor uns nur träumen.

Zurück in die Zukunft mit Nachhaltigkeit!