Nachhaltigkeitsberichterstattung light

Am Donnerstag fand an der IHK-Akademie in München ein Workshop zum Thema Klimareporting statt. Dabei wurde auch Aktuelles zur europäischen Richtlinie der nicht-finanziellen Berichterstattung vorgetragen.

Die Richtlinie 2014/95/EU verpflichtet große Unternehmen ab 500 Mitarbeitern nicht-finanzielle Informationen offenlegen. Danach müssen die betroffenen Unternehmen künftig in ihren Rechenschaftsberichten ihre Strategien, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Diversität in den Leitungs- und Kontrollorgane offenlegen. Dadurch erhalten Investoren und andere Interessenträger ein umfassenderes Bild der Leistung eines Unternehmens.

Wer sich für den ganzen Inhalt der Richtlinie interessiert, kann Sie hier herunterladen:

 Richtlinie 2014/95/EU

Die Richtlinie ist am 6. Dezember 2014 in Kraft getreten und muss nun bis zum 6. Dezember 2016 in nationales Recht umgesetzt werden.

Mich interessiert sehr, wie diese Umsetzung nachweislich und verlässlich umgesetzt werden soll.Meine Frage konnte mir im Workshop auch niemand beantworten. Das Ganze erinnert mich an die Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz für Nicht-KMU, die bis Anfang Dezember (!) umgesetzt werden müssen. Selbst die Androhung von Bussgeld schreckt da offensichtlich keinen.

Ich denke auch nicht, dass Strafen und Bußgelder irgend was ändern würden. Was sich ändern muss, ist die Einstellung der Verantwortlichen in allen Unternehmen und Organisationen zur Betriebsführung. Erst wenn sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass es einen Wechsel von der klassischen, rein betriebswirtschaftlichen Unternehmensführung zu einem nachhaltigen Wirtschaften bedarf, um das Unternehmen gesund zu halten, erst dann werden die entsprechenden Maßnahmen umgesetzt werden. Und dann freiwillig, ohne Zwang!

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